Im hydrogeologischen Bericht vom 24. Oktober 2022 führte die Beschwerdegegnerin aus, um die 10 %-Regel einzuhalten, seien auch mit den Projektanpassungen weitere Ersatzmassnahmen erforderlich. Mit einem Materialersatz mit Filterkies von 0.35 m unter der Bodenplatte könne die Durchflusseinschränkung des Neubaus auf unter 10 % reduziert werden. Zur Gewährung eines besseren Grundwasserdurchflusses könnten im Materialersatz Drainagerohre eingebettet werden, um die Durchflussminderung durch den Neubau bei mittlerem Wasserstand vollständig zu kompensieren.