Weiter forderte das AWA die definitive Festlegung der Art der Baugrubenumschliessung sowie den Nachweis, dass bei allfälliger offener Wasserhaltung die erforderliche Grundwasserabsenkung zu keiner negativen Beeinträchtigung der Nachbarschaft führt. Es sei ein Baugruben-/Aushubplan inkl. eingezeichneter allenfalls erforderlicher Ersatzmassnahmen sowie ein revidiertes hydrogeologisches Gutachten inkl. revidiertem 10%-Nachweis einzureichen.