c) In seiner Nachforderung Grundwasserschutz vom 7. Juli 2022 führte das AWA aus, das Baugesuch sei so nicht bewilligungsfähig. Es beanstandete die Berechnung der Durchflussverminderung und dass die Art der Baugrubenumschliessung nicht definitiv festgelegt wurde. Das AWA verlangte, dass die Einbauten ins Grundwasser unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels auf das absolut notwendige Mass minimiert werden. Weiter forderte das AWA die definitive Festlegung der Art der Baugrubenumschliessung sowie den Nachweis, dass bei allfälliger offener Wasserhaltung die erforderliche Grundwasserabsenkung zu keiner negativen Beeinträchtigung der Nachbarschaft führt.