Es kann vorliegend offen gelassen werden, ob die Rechtsmittelfrist ab diesem Datum oder erst am 15. Mai 2024 (Eingang der offiziellen Zustellung des Entscheids beim Anwalt) zu laufen begann. Die Rechtsmittelfrist begann jedenfalls frühestens am 1. Mai 2024. Mit der Beschwerde, welche am 24. Mai 2024 der Post übergeben wurde, wurde die Beschwerdefrist eingehalten. d) Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 5 Vgl. zum Ganzen VGE 2019/199 vom 28. August 2019 E. 3.1, 2019/177 vom 12. März 2020 E. 3.4; Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 44 N. 50 und 53 m.w.H.