Der angefochtene Gesamtbauentscheid vom 11. April 2024 wurde gemäss Dispositiv «den Einsprechenden» mit eingeschriebener Post zugestellt. Aus dieser Bezeichnung («den Einsprechenden») ging nicht hervor, an wie viele und vor allem an welche Personen der Entscheid eröffnet wurde. Mit Schreiben vom 3. April 2023 hatte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin im vorinstanzlichen Verfahren mitgeteilt, dass er die Beschwerdeführerin vertritt. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Verfahrenskorrespondenz dem Rechtsvertreter zugestellt.