3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerin beantragte in ihrer Beschwerdeantwort vom 24. Juni 2024, auf die Baubeschwerde sei nicht einzutreten. Eventualiter beantragt sie die Abweisung der Beschwerde. Das AWA nahm mit Stellungnahme vom 25. Juni 2024 zur Beschwerde Stellung, ohne einen Antrag zu stellen. Die Gemeinde Münsingen beantragt mit Vernehmlassung vom 26. Juni 2024 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der Baubewilligung.