2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 24. Mai 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 11. April 2024 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie macht geltend, die Ausnahmebewilligung für die Erstellung von Bauten im Grundwasser sei zu Unrecht erteilt worden.