betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Münsingen vom 11. April 2024 (E.________ / Dossier F.________; Abbruch Einfamilienhaus, Neubau Mehrfamilienhaus) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 3. März 2022 bei der Gemeinde Münsingen ein Baugesuch ein für den Abbruch des Einfamilienhauses auf Parzelle Münsingen Grundbuchblatt Nr. H.________ und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit aussenaufgestellter Luft-Wasser- Wärmepumpe und einer Einstellhalle. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache.