1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Niederbipp vom 1. Mai 2024 wird aufgehoben. Die Sache geht zurück an die Gemeinde Niederbipp zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen. 2. Die Vorakten gemäss den beiden Beilagenverzeichnissen vom 29. Mai und 15. November 2024 gehen zurück an die Gemeinde Niederbipp. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 800.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung