Der angefochtene Bauentscheid wird daher in Gutheissung der Beschwerde aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Gemeinde Niederbipp zurückgewiesen. Die Beschwerdegegnerin muss zunächst die Anzahl Parkplätze auf ein zulässiges Mass reduzieren. Zudem muss ausreichend abgeklärt werden, ob im Rahmen der Vorsorge eine Innenaufstellung der Klimageräte möglich ist und wenn nicht, ob eine andere Platzierung der Klimaaussengeräte angezeigt ist. Schliesslich muss die Beschwerdegegnerin einen vollständigen und mit dem Bauvorhaben übereinstimmenden Energienachweis einreichen. 8. Kosten