Auf eine erneute Aufhebung der angefochtenen Baubewilligung mit Rückweisung an die Vorinstanz sei zu verzichten. Die Gemeinde hat jedoch weder die Anzahl Parkplätze bereinigen lassen noch einen korrekten Energienachweis verlangt, obschon die BVD in ihrem ersten Rückweisungsentscheid diese beiden Punkte explizit angesprochen hat. Unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung des erforderlichen Aufwands zur Herbeiführung der Entscheidreife ist es nicht an der BVD, als erste Instanz die erforderliche Instruktion vorzunehmen.