Damit ist der vorhandene Energienachweis unzureichend und er muss von der Bauherrschaft entsprechend nachgebessert bzw. neu eingereicht werden. Gestützt auf die vorhandenen Unterlagen kann keine Baubewilligung erteilt werden. Ob der vorhandene Energienachweis an weiteren Mängeln leidet, wurde von der BVD nicht geprüft. 7. Rückweisung