Dieser Energienachweis betreffe das Doppelhaus, für das Dreifachhaus finde sich kein solcher Nachweis in den Vorakten. Daraus leitete die BVD in Erwägung 2.g die Frage ab, inwiefern der vorhandene Energienachweis mit den neuen Wärmepumpenmodellen noch aktuell sei, wobei in den Unterlagen für das Dreifachhaus noch gar kein Nachweis vorhanden sei.