Die Beschwerdeführenden haben in diesem Zusammenhang zwar nichts gerügt. Die BVD hat aber in ihrem Rückweisungsentscheid vom 5. Dezember 2023 in Erwägung 2.e festgehalten, im Energienachweis sei noch ein anderes Wärmepumpenmodell vorgesehen, wobei vermutlich nur eine Wärmepumpe für das gesamte Gebäude und nicht eine Wärmepumpe pro Wohneinheit vorgesehen sei. Dieser Energienachweis betreffe das Doppelhaus, für das Dreifachhaus finde sich kein solcher Nachweis in den Vorakten.