Was die Beschwerdeführenden damit geltend machen wollen, ist unklar. Entscheidend ist, ob die Planungswerte eingehalten und die Vorsorge berücksichtigt wurde. Darüber hinaus liegt die Planung eines Bauvorhabens bei der Bauherrschaft und sie ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei, das Bauvorhaben nach ihrem Gutdünken zu planen. Wie sinnvoll diese Planung ist, haben die Behörden grundsätzlich nicht zu prüfen. 6. Energienachweis