f) Soweit die Beschwerdeführenden die Ermittlung und Berücksichtigung eins Summenpegels der fünf Wärmepumpenboiler und der fünf Klimageräten verlangen, ist ihnen entgegenzuhalten, dass es sich bei jedem der fünf Kleinhäusern um eine eigenständige Anlage, mit eigenständigem Heizsystem handelt. Nach dem Konzept der LSV wird bei den Planungswerten jede Anlage einzeln beurteilt, das heisst hier müssen lediglich die eigenständigen Heizsysteme eines jeden Kleinhauses für sich allein die Planungswerte einhalten, nicht aber die Heizsysteme aller Kleinhäuser zusammen. Die BVD sieht keinen Anlass, von dieser vom AUE in seiner Stellungnahme vom 27. Juni 2024 geäusserten Haltung abzuweichen.