hier die Aussenstandorte der fünf Klimageräte mit Blick auf den Lärmschutz bei den fünf Kleinhäusern selbst ausgesprochen ungünstig gewählt. Demzufolge wurde hier bisher nicht ausreichend abgeklärt, ob im Rahmen der Vorsorge eine andere Platzierung der Klimageräte angezeigt ist. e) Soweit die Beschwerdeführenden den Innenlärm der fünf Wärmepumpenboiler rügen, macht die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 29. Mai 2024 zu Recht darauf aufmerksam, dass innen aufgestellte Wärmepumpen ohne Aussenaggregat nicht baubewilligungspflichtig sind. Somit dürften diesbezüglich keine weiteren Abklärungen verlangt werden können.