Ob im Lärmgutachten der Projektänderung und im Fachbericht Immissionsschutz grosse Abweichungen bei den Lärmbeurteilungspegeln bestehen, spielt jedoch keine Rolle, solange die Einhaltung der Planungswerte nachgewiesen ist. Gestützt auf den Fachbericht Immissionsschutz vom 29. Februar 2024 sieht die BVD grundsätzlich keinen Anlass, an der Einhaltung der Planungswerte zu Zweifeln, zumal das AUE in seinem Fachbericht von den Planungswerten in der ES II ausgegangen ist. Fraglich könnte die Einhaltung der Planungswerte höchstens beim jeweiligen Kleinhaus selbst sein, stehen die Klimaaussengeräte doch teilweise unmittelbar neben den Fenstern des Wohnraums im Erdgeschoss.