b) Die Beschwerdegegnerin beabsichtigt die Installation von fünf Klimageräten mit Ausseneinheit. Bei dem Modell gemäss Lärmschutznachweis «Mitsubishi MXZ-3F68 VF» handelt es sich gemäss Herstellerangaben um ein Aussengerät für die Dach-, Terrassen- oder Aussenwandmontage zum Kühlen und Heizen. Solche Geräte werden grundsätzlich nach der Vollzugshilfe 6.20 des Cercle Bruit «Lärmrechtliche Beurteilung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen» beurteilt. Gemäss Ziff. 2.23 sind Kompakt-/Split-Klimaanlagen vom Prinzip her mit Wärmepumpen zu vergleichen.