a) Die Beschwerdeführenden rügen die Lärmimmissionen, die die Wärmepumpenboiler im Inneren des jeweiligen Kleinhauses verursachen. Der Pegel dieser Geräte betrage 54 dB und die Geräte stünden rund 3 m vom Wohn- und Schlafbereich entfernt. Nach weiteren 3 m kämen das eigene Aussenklimagerät und die Klimageräte der Nachbarn mit je bis zu 64 dB hinzu. Durch die Lärmschutzhauben (-18 dB) werde das Wohnen nicht viel erträglicher, der Pegel von 46 dB (64- 18 dB) liege immer noch über dem Grenzwert. Zudem sei der Summenpegel von fünf Wärmepumpenboilern und fünf Klimageräten noch nicht ermittelt und berücksichtigt worden.