In diesem Sinne könne auch den Besucherparkplätzen zugestimmt werden. Der letzte Parkplatz, welcher als Ersatz für eine bisherige, durch das Bauvorhaben aufgehobene Parkfläche der Landverkäuferin dienen soll, könne akzeptiert werden. Die BVD hat in ihrem Rückweisungsentscheid vom 5. Dezember 2023 in Erwägung 2.h darauf hingewiesen, dass diese Ausführungen nicht überzeugend seien. Der Bau von fünf Kleinhäusern dürfte wenn schon besondere Verhältnisse begründen, die ein Abweichen von der Bandbreite nach unten rechtfertigen könnten.