a) Die Beschwerdeführenden rügen, die Anzahl Parkplätze werde überschritten. Die Anzahl Parkplätze sei streng den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen, da es sich um eine Sackgasse handle, auf der nicht gekreuzt werden könne. b) Wird durch die Erstellung von Bauten ein Parkplatzbedarf verursacht, so ist dafür auf dem Grundstück oder in seiner Nähe eine ausreichende Anzahl von Abstellplätzen für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Motorfahrräder zu errichten. Der Regierungsrat umschreibt die Bemessung der