Aus den Erdgeschoss- und Fassadenplänen ist ersichtlich, dass in den Technikräumen mit den Wärmepumpenboilern je eine kleine Öffnung («Luftauslass») in der Fassade vorgesehen ist. Diese Fassadenöffnungen wurden im Fachbericht Immissionsschutz vom 29. Februar 2024 erkannt und berücksichtigt («Luftaustauschschächte»). Inwiefern sich die Wärmepumpenboiler in dieser Konstellation bzw. mit dieser Installation sinnvoll betreiben lassen, liegt in der Verantwortung der Bauherrschaft. Diese Rüge ist somit unbegründet. 4. Parkplätze