b) Die Gemeinde Niederbipp macht dazu geltend, es sei gesetzeskonform, dass sich bei Projektänderungen die Einsprache nur gegen den Gegenstand der Projektänderung richten könne, da bereits im vorangegangenen Verfahren die Möglichkeit bestanden habe, Einsprache gegen die übrigen Punkte einzureichen. Die Beschwerdegegnerin hat sich dazu nicht geäussert.