a) Die Beschwerdeführenden rügen, die Gemeinde Niederbipp habe in der zweiten Publikation des Baugesuchs nach der Rückweisung durch die BVD die Einsprache auf die Projektänderung beschränkt. Dadurch sei den berechtigten Einsprechern die Möglichkeit der Teilnahme genommen worden. Die zweite Publikation sei rechtswidrig, zumal gar keine Projektänderung vorgenommen worden sei.