Allfällige Verfahrenskosten seien den Beschwerdeführenden aufzuerlegen. Die Beschwerdegegnerin stellt in ihrem Schreiben vom 31. Mai 2024 keinen ausdrücklichen Antrag und teilt mit, «alle Dokumente von Lärmschutznachweis und Fachbericht Emissionsschutz» seien zeitgerecht eingereicht worden und lägen vor. Die Bauherrschaft bitte um deren Kenntnisnahmen. Daraus lässt sich schliessen, dass die Beschwerdegegnerin an ihrem Baugesuch festhält und somit implizit die Abweisung der Beschwerde beantragt.