5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei bat es auch das AUE, Abteilung Immissionsschutz, eine Stellungnahme einzureichen. Die Gemeinde Niederbipp beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 25. Mai 2024, die Beschwerde sei abzuweisen und der Entscheid vom 1. Mai 2024 zu bestätigen. Eventualiter sei ein reformatorischer Entscheid zu fällen und auf eine Aufhebung des Entscheids zu verzichten. Allfällige Verfahrenskosten seien den Beschwerdeführenden aufzuerlegen.