Schliesslich sei zu prüfen, ob das Bauvorhaben mit den neuen Unterlagen noch einmal publiziert oder zumindest der betroffenen Nachbarschaft mitgeteilt werden müsse. Im Übrigen erwähnte die BVD auch noch, dass die zulässige Bandbreite der Parkplätze gemäss Bauverordnung überschritten werde. Die Vorinstanz habe dies zwar gesehen, ihre Ausführungen dazu in Erwägung B.II.7 des angefochtenen Bauentscheids seien aber nicht überzeugend. 3. Gegen das überarbeitete Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden wiederum Einsprache. Mit Entscheid vom 1. Mai 2024 erteilte die Gemeinde Niederbipp erneut die Baubewilligung.