degegnerin neue Lärmschutznachweise einreichen. Diese Nachweise müssten anschliessend von der Gemeinde überprüft werden, wobei ihr empfohlen werde, sich dabei vom Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, unterstützen zu lassen. Weiter stelle sich die Frage, inwiefern der vorhandene Energienachweis mit den neuen Wärmepumpenmodellen noch aktuell sei, wobei in den Unterlagen für das Dreifachhaus noch gar kein Nachweis vorhanden sei. Schliesslich sei zu prüfen, ob das Bauvorhaben mit den neuen Unterlagen noch einmal publiziert oder zumindest der betroffenen Nachbarschaft mitgeteilt werden müsse.