2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 9. Oktober 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Diese hiess die Beschwerde mit Entscheid BVD 110/2023/162 vom 5. Dezember 2023 gut, hob den Entscheid der Gemeinde Niederbipp vom 14. September 2023 auf und wies die Sache zurück an die Gemeinde zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen. Die BVD führte aus, die Beschwerdegegnerin müsse zunächst die Standorte für die Wärmepumpen in ihren Plänen klar definieren und darstellen; bei dieser Gelegenheit seien auch allfällige Fehler in den Plänen zu bereinigen. Zudem müsse die Beschwer-