Da die gemäss Baugesuchsformular bewilligte Farbe als hellgrau/grau und auf den Plänen ein Grau mit leichtem Grünton ersichtlich ist, besteht eine gewisse Unsicherheit bezüglich der konkreten Farbwahl. Die vorherige Genehmigung durch die Vorinstanz sowie die KDP, welche sich bereits im ursprünglichen wie auch im nachträglichen Baubewilligungsverfahren zum Bauvorhaben geäussert hat, ist vorliegend sinnvoll. Das Streichen der Fassade in hellgrau/grau ist der Bauherrschaft auch zumutbar und verhältnismässig.