Die Vorinstanz hat das Streichen der Fassade in der baubewilligten Fassadenfarbe hellgrau/grau verfügt, wobei die definitive Fassadenfarbe grossflächig zu bemustern und von der Gemeinde Kiesen und der Kantonalen Denkmalpflege genehmigen zu lassen sei. Diese Massnahme ist erforderlich und geeignet, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Sie geht auch nicht weiter als zur Herstellung des rechtmässigen Zustands nötig: Da die gemäss Baugesuchsformular bewilligte Farbe als hellgrau/grau und auf den Plänen ein Grau mit leichtem Grünton ersichtlich ist, besteht eine gewisse Unsicherheit bezüglich der konkreten Farbwahl.