Ein öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist im Allgemeinen gegeben, da das Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und an der konsequenten Verhinderung von Bauen, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen, generell gross ist.19 Hinzu kommt, dass die Nutzung des als Grünfläche bewilligten Platzes als Parkplatz Gefahren im Bereich der Verkehrssicherheit mit sich bringt. Das öffentliche Interesse an der Aufhebung des Parkplatzes fällt hier stark ins Gewicht.