Aufgrund dieser Planung beantragte das TBA mit Amtsbericht Strassenbaupolizei vom 30. März 2020 die Bewilligung. Der Beschwerdeführerin als Bauherrin war bewusst, dass die Nutzung als Parkplatz aufgrund der fehlenden Verkehrssicherheit nicht bewilligt werden kann und hat den Parkplatz trotzdem und ohne vorliegende Baubewilligung erstellt. Die Beschwerdeführerin hat damit im baurechtlichen Sinne bösgläubig gehandelt.