Da weder die Ausfahrt auf die E.________strasse westlich des Gasthofs, noch die Ausfahrt östlich des Gasthofs in den Kreiselbereich verkehrssicher sind, wurde die Strassenanschlussbewilligung zu Recht nicht erteilt. Da die Wegfahrten vom Parkplatz mangels Verkehrssicherheit nicht bewilligt werden können, kann auch der Parkplatz selbst nicht bewilligt werden. 5. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands