Der Plan «Variante 2» schlug die umgekehrte Verkehrsführung – Einfahrt östlich des Gasthofs direkt nach dem Kreisel und Ausfahrt westlich des Gasthofs auf die E.________strasse – vor. Das TBA führte überzeugend aus, dass die Ausfahrt beim Kreisel auf der östlichen Seite des Grundstücks nahe bei einem Fussgängerstreifen zu gefährlich sei, an diesem Standort sei höchstens eine Einfahrt möglich. Die «Variante 1» ist daher nicht möglich. Würde nach «Variante 2» die Einfahrt östlich des Gasthofs H.________ im Kreiselbereich vorgesehen, würde die Ausfahrt westlich des Gasthofs bzw. östlich des neuen Mehrfamilienhauses auf die E.________strasse (Gemeindestrasse) erfolgen.