Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie hätte einen Augenschein mit dem TBA durchführen wollen, um mögliche Varianten zu diskutieren. Da dieser Augenschein nicht durchgeführt worden sei, habe sie sich gezwungen gesehen, zwei Varianten einzureichen, welche einen Einbahnverkehr zwischen den beiden Parkplätzen vorgesehen hätten. In Variante 1 erfolge lediglich die Ausfahrt vor dem Restaurant H.________ und die Einfahrt über die bereits bestehende Parzelle Kiesen Grundbuchblatt Nr. J.________, in Variante 2 lediglich die Einfahrt vor dem Restaurant H.________ und die Ausfahrt über die bereits bestehende Parzelle Kiesen Grundbuchblatt Nr. J.___