_ bestehe ein Bestandesschutz, weshalb keine neue Beurteilung der Situation zu erfolgen habe und auch nicht erfolgen dürfe. Es dürfe nicht sein, dass eine seit Jahrzehnten genutzte Ein- und Ausfahrt für einen Parkplatz plötzlich verunmöglicht werden, weil zwischenzeitlich ein Kreisel in der Nähe errichtet worden sei. Eine erneute Prüfung verletze geltendes Recht.