Die Ein- und Ausfahrt auf beide Parkplätze sei seit Jahrzehnten über den Zugang vor dem Restaurant H.________ erfolgt – wesentlich länger als der zwischenzeitlich dort gebaute Kreisel. Mit dem aktuellen Bauvorhaben seien die Parkplätze auf der Bauparzelle lediglich von der E.________strasse zurückversetzt worden, an der Ein- und Ausfahrtssituation habe sich jedoch nichts geändert. Für die Ein- und Ausfahrt via Parzelle Kiesen Grundbuchblatt Nr. G.________ bestehe ein Bestandesschutz, weshalb keine neue Beurteilung der Situation zu erfolgen habe und auch nicht erfolgen dürfe.