c) Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde vom 3. Mai 2024 vor, auf der Bauparzelle habe sich bereits vor dem Neubau ein grosser Parkplatz befunden. Auch auf der Parzelle Kiesen Grundbuchblatt Nr. G.________, auf welcher sich das Restaurant H.________ befinde, bestehe bereits ein Parkplatz, welcher vom vorliegenden Bauvorhaben nicht betroffen sei und unverändert bleibe. Die Parkplätze auf den beiden Parzellen seien miteinander verbunden gewesen und der Verkehr zwischen den beiden Parkplätzen sei weder verboten, noch sonst wie eingeschränkt gewesen. Die Ein- und Ausfahrt auf beide Parkplätze sei seit Jahrzehnten über den Zugang vor dem Restaurant H.__