Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Ausfahrt auf die E.________strasse gefährlich und normwidrig ist. Die erforderliche Strassenanschlussbewilligung kann von der kommunalen Strassenbaupolizeibehörde nicht erteilt werden. Der realisierte Neubau wurde vom OIK II erst nach einer Projektänderung bewilligt. Bedingung dafür war der Verzicht auf die oberirdische Parkierung beim Restaurant H.________ auf Parzelle Nr. J.________. Der Bauherrschaft war somit bewusst, dass diese Parkierung nicht mehr erlaubt sein würde.»