Der Verbreiterung der Ausfahrt von 5 auf 10 m kann nicht zugestimmt werden. Im Bereich der Verbreiterung ist die Versickerungsmulde bewilligt, welche bis heute von der Bauherrschaft nicht erstellt wurde, was jedoch nachzuholen sein wird, ebenso wie das Beheben der Mängel bei der Entwässerung.