Eine Ausfahrt auf die E.________strasse (Variante 2) ist auch heute nicht bewilligungsfähig. Die geforderten Sichtweiten nach SN Norm 640 273a (Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene) sind nicht eingehalten. Bei Tempo 40 sind in beide Blickrichtungen Sichtweiten von 43 m jeweils auf die Fahrspurmitte einzuhalten. Die verlangte Sichtweite auf Trottoirmitte beträgt (bei vorliegender Trottoirüberfahrt) in beide Blickrichtungen je 15 m. Diese Sichtweite wird unterschritten.