Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Gründe, die damals der Erstellung der oberirdischen Autoabstellplätze entgegenstanden, heute nicht mehr vorhanden wären. Vor dem Bau des Neubaus E.________strasse 2a bestand an dieser Stelle keine Ausfahrt vom Restaurantparkplatz auf die E.________strasse. Die Ausfahrt war dort nicht gestattet und mit einem Signal «verbotene Fahrtrichtung» entsprechend signalisiert.