«Mit Gesamtbauentscheid vom 21.08.2020 wurde auch die Umgebung des Neubaus bewilligt. Im Baugesuch war ursprünglich vorgesehen, die Parkplätze zum Gasthof H.________ oberirdisch zu erweitern. Der OIK II konnte dem Bauvorhaben nicht zustimmen. Mit Projektänderung vom 04.03.2020 wurde auf dies Abstellplätze verzichtet und die Fläche als Grünfläche ausgeschieden (Umgebungsgestaltungsplan 1:200 vom 27.02.2020). Der OIK II konnte alsdann dem Projekt unter der Bedingung zustimmen, dass auf die oberirdische Parkierung nördlich vom Restaurant H.________ verzichtet wird (Amtsbericht vom 30.03.2020). Die Bauherrschaft akzeptierte dies. (…)