Sie ersuchte um die Änderung der Baubewilligung vom 21. August 2020 und sah unter anderem vor, die geplante Rasenfläche als asphaltierten Parkplatz für die Mieter und Besucher von E.________strasse und 2a umzuwandeln, wobei Spiel- und Aufenthaltsfläche gemäss Baubewilligung ausgeführt werden sollte. Die Beschwerdeführerin reichte am 17. Juni 2022 diverse Pläne bei der Vorinstanz ein, unter anderem eine Kopie des ursprünglich baubewilligten Plans «Detail Ausfahrt Rampe» vom 27. Februar 2020 sowie einen Plan «Umgebung» vom 2. Mai 2022. Auf dem Plan «Umgebung» ist ein Ausschnitt der Parzelle mit 13 Parkplätzen sowie ein Ausschnitt mit der Überschrift «Strassenanschluss» abgebildet.