Gemäss Plan «Umgebung» vom 27. Februar 2020 sollte die verbleibende Fläche nördlich und östlich des Mehrfamilienhauses als Rasenfläche ausgestaltet werden. An der nordöstlichen Ecke des Gebäudes sollte eine Kinderspielfläche von 138 m2 realisiert werden. Östlich des Gebäudes war in Richtung E.________strasse eine Versickerungsmulde vorgesehen, daneben sollte ein Fussweg von der E.________strasse entlang des bestehenden Restaurants 5 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 9-10 N. 4a;