Die Fassadenfarbe sticht im Gegensatz zu den umliegenden Gebäuden, welche in gedeckteren Farben gehalten sind, stark hervor. Sowohl die KDP wie auch die Gemeinde schätzen die Fassadenfarbe als nicht mit dem Ortsbild verträglich ein. Die gewählte Fassadenfarbe erzeugt keine gute Gesamtwirkung und fügt sich schon gar nicht optimal ins Ortsbild ein. Sie bildet einen starken und damit störenden Kontrast zum Baudenkmal Gasthof H.________. Die sehr auffällige Farbe sticht so dominant heraus, dass der Blick vom Baudenkmal abgelenkt wird und dieses somit beeinträchtigt.