f) Der in Frage stehende Neubau befindet sich in der Dorfkernzone und im Ortsbilderhaltungsgebiet, wo sich Neu-, An- und Umbauten optimal ins Ortsbild einzufügen haben. Im Umkreis um den Neubau befinden sich Bauten in weisser, beiger, grauer und grau-grünlicher Farbe oder solche mit einer Holzfassade. Östlich des Neubaus befindet sich der Gasthof H.________, welcher als schützenswertes K-Objekt eingestuft ist. Der Gebäudeteil des Gasthofs, welcher dem Neubau am nächsten liegt, ist in grau-beiger Farbe gehalten, der Restaurant-Teil östlich davon in Altrosa.