So habe das Gebäude an der E.________strasse 12 eine hellblaue Fassade, das Restaurant H.________ sei in rosa gehalten und direkt gegenüber befinde sich ein Neubau mit einer Korkfassade in brauner Farbe. Die Dorfkernzone sei entgegen den Ausführungen der Vorinstanz im fraglichen Bereich alles andere als farblich homogen gestaltet. Die vorliegend gewählte Fassadenfarbe reihe sich in die bereits vorhandenen, verschiedenen Farben ein und störe in keiner Art und Weise. Zudem tangiere das Gebäude auch das Restaurant H.________ nicht, weil der Neubau zurückversetzt sei und gewissermassen hinter dem Restaurant stehe, so dass eine optische «Interaktion» nicht möglich sei.